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Warum eine Reisekrankenversicherung?Selbst bei harmlosen Erkrankungen sind gesetzlich versicherte Personen im Urlaub kaum oder gar nicht versichert. Nur Länder, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben, Mitglied der Europäischen Union oder Mittelmeeranrainerstaaten sind, sind über die Auslandsreiseversicherung mit abgedeckt. Darum empfehlen wir eine zusätzliche Reisekrankenversicherung. |
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